Gebäude- und Energieberatungen
Bauleitungen
Michael Bässler
Lochenweg 27 | 78727 Oberndorf
Tel. 07423 - 951 69 27 | Mobil: 0151 16 59 76 93
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Für Wohn- und Nichtwohngebäude
Um eine Wertermittlung für eine Immobilie zu erstellen, wird der Verkehrswert eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung hinsichtlich verschiedener Kriterien ermittelt:
Es gibt drei normierte Verfahren gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV):
Ertragswertverfahren:
Im Ertragswertverfahren wird der Wert einer Immobilie mittels der Erträge die sie einbringt bestimmt. Dieses Verfahren wird vor allem für Miet- und Pachtobjekte angewandt.
Sachwertverfahren:
Der Marktwert einer Immobilie wird durch das Sachwertverfahren ermittelt. Dieses Verfahren gilt unter allen normierten Verfahren als das anspruchsvollste. Es wird z.B. bei denkmalgeschützten Immobilien eingesetzt.
Vergleichswertverfahren:
Der Verkehrswert einer Immobilie lässt sich mit der Vergleichswertmethode genau bestimmen. Dieses Verfahren beruht auf realen Kaufpreisen. Es dient vor allem bei der Wertermittlung von Grundstücken und selbstgenutzten Immobilien.
Um eine qualifizierte Immobilienwertermittlung zu erstellen sind Erfahrung und die Kenntnis der neuesten Gesetzgebung zwingend erforderlich. Ebenso muss ein bautechnischer Sachverstand und Wissen vorhanden sein um eventuelle Baumängel, Bauschäden sowie Sanierungskosten richtig abschätzen und beurteilen zu können.
Folgende Unterlagen sollten Sie bis spätestens zum Besichtigungstermin bereithalten um die Bearbeitungsdauer zu reduzieren:
Ein Gutachterauftrag kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Ein schriftlicher Sachverständigenvertrag ist in beiden Fällen notwendig. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.