Gebäude- und Energieberatungen
Bauleitungen
Michael Bässler
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Für Wohn- und Nichtwohngebäude
Fast jedes Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung neu vermieten oder verkaufen möchten ist auch ein Energieausweis nötig. Die Vorgaben hierzu kommen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dieses trat am 1. November 2020 in Kraft.
Mit diesem Dokument sollen potenzielle Miet- oder Kaufinteressenten über den energetischen Zustand mittels Kennzahlen informiert werden.
Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.
Der aktuelle Energieausweis kann auf zwei Arten ausgestellt werden: als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis. Es richtet sich nach der Art und Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Hauses welcher Energieausweis erstellt werden muss.
Für Wohngebäude gelten in Sachen Energieausweis folgende Regelungen:
Es kann nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, wenn die Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahre nicht vollständig vorliegt. Dies kann beispielsweise dann zutreffen, wenn dezentral über Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor kurzem umfassend modernisiert wurde.
Für Neubauten wird ebenfalls grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt.
Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte.
Bedarfsausweise- und Verbrauchsausweise kommen zu verschiedenen Werten, da sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen.